Die wichtigsten physiologischen Funktionen von Albumin resultieren aus dem Beitrag zum onkotischen Druck des Blutes und der Transportfunktion. Albumin stabilisiert das zirkulierende Blutvolumen und ist Transportvehikel für Hormone, Enzyme, Arzneimittel und Toxine.
Achtung: die intravasale Halbwertszeit (17 Stunden) entspricht nicht der biologischen Halbwertszeit. Die biologische Halbwertszeit, gemessen an der volumenvergrößernden Wirkung, hat nach 3 Stunden um 50% abgenommen. Die biologische Halbwertszeit beschreibt den Zusammenhang zwischen Zeit und Dauer der Wirkung.
Zulassungsstatus bei Kindern und Jugendlichen < 18 Jahren:
Darreichungsformen
Infusionslösung 50 g/l (5%), 200 g/l (20%)
Allgemein
Die 20 %-ige Albumin-Lösung ist hyper-, die 5 %-ige Lösung leicht hypoonkotisch gegenüber normalem Plasma.
Meldungen zu Vertriebseinschränkungen von Arzneispezialitäten in Österreich (BASG)
Hypovolämie mit nachgewiesener Hypoalbuminämie als Komorbidität |
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Keine Informationen zur Dosisanpassung bei Nierenfunktionsstörung vorhanden.
Hypervolämie, Hypersensitivitätsreaktionen (Urtikaria, Anaphylaxie, Fieber), Hämodilution (Hypokoagulation bei großen Volumina) und Nierenfunktionsstörungen (bei hohen Konzentrationen).
Allergische Reaktionen (einschließlich Anaphylaxie und Schock), Übelkeit, Hautrötungen mit Hitzegefühl, Nesselsucht, Fieber
Die vollständige Auflistung aller unerwünschten Arzneimittelwirkungen ist den aktuellen Fachinformationen zu entnehmen.
Die vollständige Auflistung aller Gegenanzeigen ist den aktuellen Fachinformationen zu entnehmen.
Gefahr der Hypervolämie: Lungenödem, Herzinsuffizienz.
Die vollständige Auflistung aller Warnhinweise ist den aktuellen Fachinformationen zu entnehmen.
Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.
Die vollständige Auflistung aller Wechselwirkungen ist den aktuellen Fachinformationen zu entnehmen.
In diesem Abschnitt werden Arzneistoffe der gleichen ATC-Klasse zum Vergleich aufgelistet. Arzneistoffe der gleichen ATC-Klasse sind nicht per se untereinander austauschbar. Die Aufzählung darf daher nicht uneingeschränkt als Therapiealternative verstanden werden.